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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in NRW

Die NRW-Gebietsmeldungen für Natura 2000

Das Informationssystem umfasst die Meldedokumente und Karten aller nordrhein-westfälischen Fauna, Flora, Habitat- (FFH-) und Vogelschutzgebiete (VSG): zusammen also aller Natura 2000-Gebiete.

In NRW sind insgesamt 517 FFH-Gebiete mit einem Flächenumfang von 5,4% der Landesfläche ( ca.184.744 ha) für das Gebietsnetz Natura 2000 benannt worden. Der Meldeprozess ist abgeschlossen.

Die vom Land NRW vorgeschlagenen FFH-Gebiete sind von der Europäischen Kommission in die abschließende Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ durch die Entscheidungen der Kommission erstmalig vom 7. Dezember 2004 und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Listen können über die Internetseite der Europäischen Kommission eingesehen werden.

Für alle FFH-Gebiete sind gemäß Artikel 2 und 6 der FFH-Richtlinie Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Hierzu sind für jedes dieser Gebiete „Bewirtschaftungspläne“ zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne, in Nordrhein-Westfalen Maßnahmenkonzepte (MAKOs) genannt, liegt in der Regel bei den Unteren Naturschutzbehörden bzw. beim Landesbetrieb Wald und Holz (vgl. Hetzel et al. 2022 ). Die Maßnahmenkonzepte können über die einzelnen FFH-Gebietsbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung heruntergeladen werden.

Nach den Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 hat das Land NRW 28 Vogelschutzgebiete gemeldet.

Der Schutz der Vogelschutzgebiete ist über § 52 LNatSchG NRW geregelt. Ihre erstmalige Bekanntmachung erfolgte im Ministerialblatt des Landes NRW mit Datum zum 17.12.2004 (Amtsblatt vom 26. Januar 2005). Die aktualisierte Bekanntmachung erfolgte im Ministerialblatt NRW mit Datum 13.04.2016 (Amtsblatt vom 2. Mai 2016). Der Anteil der nunmehr 28 gemeldeten Vogelschutzgebiete an der Landesfläche beträgt rund 4,8% (ca. 165.006 ha).

Auch für die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Vogelschutzgebiete werden Pflege- und Entwicklungspläne, in NRW Vogelschutz-Maßnahmenpläne genannt, erarbeitet. Die Zuständigkeit für deren Erarbeitung liegt laut Landesnaturschutzgesetz bei den Unteren Naturschutzbehörden und kann auf das LANUV übertragen werden. Die bereits erarbeiteten Vogelschutz-Maßnahmenpläne können über die Gebietsbeschreibungen der Vogelschutzgebiete aufgerufen werden.

Insgesamt umfasst das Gebietsnetz Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete) rund 287.054 ha (überschneidungsfrei), das sind ca. 8,4% der Landesfläche.