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Objektbezeichnung:
 

Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Schutzgebietstyp (Designation Type):
 

Natura 2000 (natura2000)
Gebietstyp: FFH Schutzgebiet Natura 2000 (specialAreaOfConservation)

Schutzklassifizierung (Protection classification):
 

Naturschutz (natureConservation)

Gebietstyp:
 

FFH-Gebiet (nationale Liste) (ein Datenbogen) (B)

Bearbeitung:
 

EU-Kommission:
 

Kommission d. EU

 

Datum: 01.06.2010, Ausweisung als BEG

Informant:
 

Landesanstalt f. Oekologie, Bodenordnung u. Forsten NRW

 

Datum: 01.08.1999, GGB, Vorschlag

 

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

 

Datum: 19.05.2010, Fortschreibung

Kartierung / Bearbeitung:
 

LökPlan/LÖBF/Bio. S.- Düren

 

Datum: 01.03.1999, Ersterfassung

LOEBF:
 

Mitarbeiter(in) der LOEBF

 

Datum: 01.03.1999, Datenerfassung

Zusammenhang des beschriebenen Gebietes mit anderen Gebieten (Relationships of the described site with other sites):
 

Naturschutzgebiet - NSG Zweifaller und Rotter Wald:
 

Status: bestehend, Fl-Anteil: 0 %, Art der Bez.: angrenzend, Referenz: ACK-110

Naturschutzgebiet - NSG Wehebachtaeler und Leyberg <DN>:
 

Status: bestehend, Fl-Anteil: 87 %, Art der Bez.: teilweise Überschneidung, Referenz: DN-035K2

Landschaftsschutzgebiet - LSG-Kreis Aachen:
 

Status: bestehend, Fl-Anteil: 5 %, Art der Bez.: teilweise Überschneidung

Landschaftsschutzgebiet - LSG-Kreis Dueren <Teilflaeche 1>:
 

Status: bestehend, Fl-Anteil: 88 %, Art der Bez.: teilweise Überschneidung

Naturschutzgebiet - NSG Roter Wehebach mit Nebenbaechen:
 

Status: bestehend, Fl-Anteil: 12 %, Art der Bez.: teilweise Überschneidung, Referenz: ACK-026K1

Objektbeschreibung (Object description):
 

Das zwischen Hürtgenwald und Stolberg in der Eifel gelegene Schutzgebiet ist durch Laubwälder geprägt. Es wird von den naturnahen Tälern des Weißen und Roten Wehebaches und des Hürtgenbaches durchzogen. Der Charakter der Wehebachtäler wird durch die Aktivitäten der hier wieder angesiedelten Biber beherrscht, die großflächigen bachbegleitenden Erlenwälder sind teilweise dauerhaft vernäßt und von Torfmoosen geprägt. Auf den Niedermoorböden haben sich auch Birkenbruchwälder entwickelt, die aber im Bereich des Totenbruches großflächig mit Fichten aufgeforstet wurden. Das Grünland wird überwiegend nicht wirtschaftlich genutzt, ein Teil aber regelmäßig gepflegt. Dadurch sind Borstgrasrasen, nasse Streuwiesen sowie genutzte frische Wiesenflächen erhalten geblieben. Ein aufgelassener Schiefer-Steinbruch mit wärmeliebenden Pflanzen- und Tierarten und angrenzendem Laubwald (u.a. Traubeneichen-Niederwald) kennzeichnet das Teilgebiet um den Leyberg.

Repräsentanz:
 

Aufgrund einer Vielzahl auentypischer Arten und sehr naturnaher Biotope hat der an der Schwelle zum Hohen Venn im Naturraum Rureifel gelegene Mittelgebirgsbachkomplex eine überregionale Bedeutung. Als auentypische Art hat sich im Gebiet nach Wiedereinbürgerung der Biber etabliert, was die besondere Qualität dieses Lebensraumkomplexes verdeutlicht. Zu diesen Qualitätsmerkmalen gehört auch die Flächengröße geeigneter Biotope, da Tiere wie der Biber auf große zusammenhängende Bereiche naturnahen Charakters angewiesen sind. So sind denn auch die bachbegleitenden Erlenwälder in kaum einem anderen Gebiet im Naturraum so großflächig erhalten. Hervorzuheben sind ebenso der Birken-Bruchwald, die Borstgrasrasen und die ausgedehnten Hainsimsen-Buchenwälder mit geringem Fichtenanteil. Die Wälder und Grünlandflächen bieten zahlreichen Vogel- und Fledermausarten Lebensraum wie z.B. Schwarzspecht und Große Mausohr. Die Groppe schätzt die strukturreichen Bachläufe.

Entwicklungsziel:
 

Das Gebiet ist ein herausragender Rückzugsbereich wie auch Ausbreitungszentrum für Arten wie Biber und Mauereidechse, die sich von hier aus weitere naturnahe Lebensräume erschließen können. Die Wehebäche sind ein landesweit bedeutsamer Bestandteil des natürlichen Biotopverbundsystems der Mittelgebirgsfließgewässer der Eifel, der Leyberg ein Trittstein im regionalen Biotopnetz der Trockenlebensräume. Im Vordergrund steht die Erhaltung, teilweise auch Optimierung der naturnahen Bachtäler und Laubwälder als Rückzugsraum und Ausbreitungszentrum im Vennkorridor. Bestände nicht-bodenständiger Baumarten besonders auf feucht-nassen Standorten sind in naturnahe Laubwälder umzuwandeln. Frühere Moorwaldstandorte, die nach Entwässserung mit Fichten aufgeforstet wurden, sind schrittweise nach einer Wiedervernässung zurückzuentwickeln.Um den Lebensraum für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten im ehemaligen Schiefersteinbruch zu erhalten, ist dieser von Gehölzbewuchs freizuhalten.

Sonstige Bemerkungen:
 

Bemerkenswert ist eine stabile Population der vom Aussterben bedrohten Mauereidechse und weiterer wärmeliebender Arten im Bereich des aufgelassenen Schiefersteinbruchs. Der warm-trockene Lebensraum in Verbindung mit den Gewässern und Feuchtbiotopen gibt einer großen Zahl z.T. gefährdeter Insektenarten Lebensraum, so auch dem vom Aussterben bedrohten Rostbraunen Ochsenauge. Die Klein- und Fließgewässer dienen einer reichen Amphibienfauna als Laichhabitat.



2 Lage des Gebiets
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Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

199,9716

Biogeographische Region (Biogeographic region):
 

kontinental

Naturraum:
 

D45 - Eifel (mit Vennvorland)

Naturräumliche Zuordnung:
 

283 - Hohes Venn, Grosslandschaft: Eifel-Siebengebirge
282 - Rureifel, Grosslandschaft: Eifel-Siebengebirge

Lage des Gebietmittelpunktes:
 

Länge: O 061901 / Breite: 504312

Gebietskoordinate (x-, y-coordinate):
 

R: 2521436 / H: 5619287

Höhe über NN (height above sea level):
 

min. 250 m, max. 515 m, mitt. 380 m

Topographische Karten:
 

L5304 - Zülpich
L5302 - Aachen

Digitalisiermaßstab (Digitize scale):
 

1:5.000

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Koeln
 

Kreis: Aachen, Staedteregion, Anteil 12 % (Nuts-Code: DEA25)


Regierungsbezirk: Koeln
 

Kreis: Düren, Anteil 88 % (Nuts-Code: DEA26)



3 Lebensräume
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DE-5203-301

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Wehebachtaeler und Leyberg

Lebensräume:
 

Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
 

Fläche: 2.123 ha

 

Repräsentativität: mittlere Repräsentativität (C)

 

Relative Fläche: < 2 % (C)

 

Erhaltungszustand: A - hervorragend (A)

 

Gesamtbeurteilung: mittel bis gering (C)

Hainsimsen-Buchenwald (9110)
 

Fläche: 30.964 ha

 

Repräsentativität: mittlere Repräsentativität (C)

 

Relative Fläche: < 2 % (C)

 

Erhaltungszustand: B - gut (B)

 

Gesamtbeurteilung: mittel bis gering (C)

Moorwälder (91D0)
 

Fläche: 1.014 ha

 

Repräsentativität: gute Repräsentativität (B)

 

Relative Fläche: < 2 % (C)

 

Erhaltungszustand: C - durchschnittlich-beschränkt (C)

 

Gesamtbeurteilung: mittel bis gering (C)

Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0)
 

Fläche: 48.292 ha

 

Repräsentativität: gute Repräsentativität (B)

 

Relative Fläche: < 2 % (C)

 

Erhaltungszustand: B - gut (B)

 

Gesamtbeurteilung: hoch (B)

Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
 

Fläche: 0.906 ha

 

Repräsentativität: nicht signifikant (D)

Borstgrasrasen (6230)
 

Fläche: 0.187 ha

 

Repräsentativität: mittlere Repräsentativität (C)

 

Relative Fläche: < 2 % (C)

 

Erhaltungszustand: C - durchschnittlich-beschränkt (C)

 

Gesamtbeurteilung: mittel bis gering (C)



4 Tiere
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Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Tiere (animal species):
 

Anthus pratensis (Wiesenpieper)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Brut / Fortpflanzung

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: mittel - schlecht (weniger gut erh., Wherstellung. schwierig

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Saxicola rubicola (Schwarzkehlchen)
 

Anzahl: 1

 

entspricht: genaue Zählung der Populationsgrösse

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Brut / Fortpflanzung

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: mittel - schlecht (weniger gut erh., Wherstellung. schwierig

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Dryocopus martius (Schwarzspecht)
 

Anzahl: 1

 

entspricht: genaue Zählung der Populationsgrösse

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Brut / Fortpflanzung

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: mittel - schlecht (weniger gut erh., Wherstellung. schwierig

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Tringa ochropus (Waldwasserläufer)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: auf dem Durchzug

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: mittel - schlecht (weniger gut erh., Wherstellung. schwierig

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Charadrius dubius (Flussregenpfeifer)
 

Größen Klasse: 1-5 Individuen

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Brut / Fortpflanzung

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: mittel - schlecht (weniger gut erh., Wherstellung. schwierig

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Castor fiber (Europäischer Biber)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: gut (gut. Erh.zust., W.herst. in kurz.- mittl.Zeitr. mögl.)

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: hoch

Myotis brandtii (Grosse Bartfledermaus)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Nationale Rote Liste

Myotis dasycneme (Teichfledermaus)
 

Größen Klasse: 1-5 Individuen

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Wintergast

 

Begründung: Internationale Übereinkommen

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: gut (gut. Erh.zust., W.herst. in kurz.- mittl.Zeitr. mögl.)

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Myotis myotis (Grosses Mausohr)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Wintergast

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: gut (gut. Erh.zust., W.herst. in kurz.- mittl.Zeitr. mögl.)

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Pipistrellus pipistrellus (Zwergfledermaus)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Internationale Übereinkommen

Cottus gobio (Groppe)
 

Größen Klasse: selten

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Population: < 2 %

 

Erhaltungszustand: gut (gut. Erh.zust., W.herst. in kurz.- mittl.Zeitr. mögl.)

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebiets

 

Gesamtwert: mittel bis gering

Pyronia tithonus (Rostbraunes Ochsenauge)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

Plecotus auritus (Braunes Langohr)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Nationale Rote Liste

Coronella austriaca (Schlingnatter)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Nationale Rote Liste

Podarcis muralis (Mauereidechse)
 

Größen Klasse: selten

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Nationale Rote Liste

 

Isolierungsgrad: Population nicht isoliert, am Rande des Verbreitungsgebiets

Myotis daubentonii (Wasserfledermaus)
 

Größen Klasse: vorhanden (ohne Einschaetzung, present)

 

Zähleinheit: keine Angabe

 

Pop. Status: Nichtziehend

 

Begründung: Internationale Übereinkommen



5 Pflanzen
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Lebensräume
Tiere
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Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Pflanzen (plant species):
 

Nardus stricta (Borstgras)
Polygala vulgaris (Gemeines Kreuzblümchen)



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Pflanzen
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Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Biotopkomplex:
 

Laubwald (HC16) , Geb. Anteil 55 (%)
Binnengewässer (stehend und fliessend) (HC06) , Geb. Anteil 2 (%)
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs (HC07) , Geb. Anteil 1 (%)
Feuchtes und mesophiles Grünland (HC10) , Geb. Anteil 3 (%)
Kunstforsten (z.B. Pappelbestände oder exotische Gehölze) (HC20) , Geb. Anteil 32 (%)
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen (HC22) , Geb. Anteil 3 (%)
Sonstiges (einschl. Siedlungen, Strassen, Deponien, Industrie) (HC23) , Geb. Anteil 1 (%)
Melioriertes Grünland (HC14) , Geb. Anteil 2 (%)
Trockenrasen, Steppen (HC09) , Geb. Anteil 1 (%)

Kurzcharakterisierung:
 

Naturnahe Mittelgebirgsbachtäler einschliesslich der Quellregionen mit bewaldeten Hängen (Laubwald) und ein aufgelassener Schiefer-Steinbruch mit thermophilen Pflanzen- und Tierarten.

Grund der Schutzwürdigkeit:
 

Landesweit bedeutsamer naturnaher Mittelgebirgsbachkomplex mit bachbegleitenden Erlen-Eschenauwäldern, Birkenmoorwäldern, Borstgrasrasen und der grössten Biberpopulation (wiedereingebürgert) in NRW, Lebensraum u.a. zahlr. Fledermausarten.

Verletzlichkeit / Gefährdung:
 

Die Bestände der Mauereidechse sind abhängig von sukzessionsbedrohten, offenen Steinbruchflächen. Problematisch sind ferner Aufforstungen nicht bodenständiger Baumarten.

Gebietsausweisung:
 

Die Flächengrösse (2.2) ist maschinentechnisch auf der Grundlage von Gauss-Krüger-Meridianstreifen 2 ermittelt.

Eigentumsverhältnisse:
 

Privat, Anteil 0 (%)
Kommunal, Anteil 0 (%)
Land, Anteil 0 (%)
Bund, Anteil 0 (%)
sonstige, Anteil 0 (%)

Dokumentation, Management:
 

Dokumentation
 

Autor, Jahr: LÖLF(1994)

 

Titel, Erläuterung: Biotoppflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet "Wehebachtäler und Leyberg"; Bonn; 92-103


Dokumentation
 

Titel, Erläuterung: BK-5203-925 (1992), DN-35K2, ACKr-026K1, BK-5303-084, -085, 5203-078 (teilw.); LÖLF (1994) Biotoppflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet "Wehebachtäler und Leyberg".


Dokumentation
 

Autor, Jahr: LÖBF, Biotopkataster NRW(1992)

 

Titel, Erläuterung: BK-5203-925


Pflege
 

Titel, Erläuterung: Managementplan für das NSG "Wehebachtäler und Leyberg" (1993)


Pflege
 

Titel, Erläuterung: Erhaltung, Optimierung d. Mittelgebirgsbachaue z. Schutz des Bibers u. Sicherung d. ehem. Steinbruchs f. thermophile Arten, Entwicklung v. Birkenmoorwald



7 Belastungen / Nutzungen
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Wehebachtaeler und Leyberg

Objektkennung:
 

DE-5203-301

Einflüsse und Nutzungen:
 

Düngung:
 

Intensität: mittel

 

Flaeche: 0 %

 

Lage: (outside) Belastung u. Nutzung l. ausserhalb d. Geb.grenze

 

Belastungsart: negativ

Forstwirtschaftliche Nutzung:
 

Intensität: mittel

 

Flaeche: 0 %

 

Lage: (inside) Aktivität, Belastungsq. l. innerhalb d. Geb.grenze

 

Belastungsart: negativ

Anpflanzung nicht autochthoner Arten:
 

Intensität: mittel

 

Flaeche: 32 %

 

Lage: (inside) Aktivität, Belastungsq. l. innerhalb d. Geb.grenze

 

Belastungsart: negativ

Wandern, Reiten, Radfahren:
 

Intensität: gering

 

Flaeche: 0 %

 

Lage: (inside) Aktivität, Belastungsq. l. innerhalb d. Geb.grenze

 

Belastungsart: negativ

Drainage (Trockenlegung der Fläche):
 

Intensität: hoch

 

Flaeche: 25 %

 

Lage: (inside) Aktivität, Belastungsq. l. innerhalb d. Geb.grenze

 

Belastungsart: negativ

Gebietsmanegement:
 

Kreis Aachen
Kreis Dueren



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DE-5203-301

Objektbezeichnung:
 

Wehebachtaeler und Leyberg

Schutzziel:
 

1. Güte und Bedeutung nach Standarddatenbogen Ziffer 4.2: Landesweit bedeutsamer naturnaher Mittelgebirgsbachkomplex mit bachbegleitenden Erlen-Eschen-Auenwäldern, Birkenmoorwäldern, Borstgrasrasen und der größten Biberpopulation (wiedereingebürgert) in NRW, Lebensraum u. a. zahlreicher Fledermausarten. 2. Schutzgegenstand a) Für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Teichfledermaus Biber b) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Hainsimsen-Buchenwald (9110) Großes Mausohr Koppe Bachneunauge Schwarzspecht Wiesenpieper Waldwasserläufer Flussregenpfeifer Schwarzkehlchen Wasserfledermaus Kleine Bartfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr 3. Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Moorwälder (91D0) und Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder sowie der Moorwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser-, Nährstoffhaushalts und Bodenwasserchemismus (insb. der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungsverhältnisse), Verbot von Kalkungsmaßnahmen - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder sowie der Birken-Moorwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession oder im Falle der Erlen-Eschenwälder ggfs. durch Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft - Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse bodenständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung sowie eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlenbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen der Erlen-Eschenwälder bzw. generell für Moorwälder - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers Schutzziel/Maßnahmen für den Biber Erhaltung und Förderung der lokalen Biber-Population(en) mit dem Ziel ihrer regionalen Ausbreitung durch folgende Maßnahmen und Vermeidungen durch - Erhaltung und Gestaltung von unbewirtschafteten, natürlichen Ufersäumen mit Hochstaudenflur (Sommernahrung) und strukturreicher Gehölzbestockung mit Weichhölzern, insbesondere heimischen Pappel- und Weidenarten der Weichholzaue (Winternahrung) in der Breite von mindestens 15 (optimal bis zu 50) Metern und in der Länge eines Familienreviers (2 bis 3 km) bzw. eines Vielfachen davon (Familienrevier-Ketten; hierzu zählen außer den aktuell besetzten Uferabschnitten auch solche, die in den letzten 10 Jahren ehemals besetzt waren) - vom Biber gefällte Bäume sind als Nahrungsvorrat vor Ort zu belassen (keine Aufarbeitung und Abfuhr) - alte, vorübergehend unbenutzte Biberdämme und -burgen müssen (als Baumaterial und Ausweichquartiere) im Habitat verbleiben - der Anbau von Kulturen, die für den Biber attraktiv sind, ist in Ufernähe zu vermeiden. - Vermeidung von Störungen und direkten Gefährdungen - die Freizeitnutzung der Gewässer ist dem Schutzziel anzupassen (mäßige, stille Erholung, Fernhalten von Hunden) - Weidevieh ist von Uferabschnitten der Bibergebiete fernzuhalten - Brückenbauwerke sind "biberfreundlich" und möglichst weitlumig zu gestalten - Reusen- und Stellnetzfischerei ist im Bereich der "Revierkette" zu unterlassen - der Fallenfang von Nutria und Bisam muss in den als "Revierkette" des Bibers bekannten Uferabschnitten (Verwechselung und des Mitfangs von Jungbibern) unterbleiben Schutzziele/Maßnahmen für Teichfledermaus (Myotis dasycneme) und Großes Mausohr einschließlich der übrigen vorkommenden Fledermausarten gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie Erhaltung und Förderung der Fledermaus-Populationen durch Schutz der unterirdischen Winterquartiere - Erhaltung der Stollen am Weißen Wehebach als unterirdische Fledermauswinterquartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse - Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische oder Freizeit-Nutzung. Zum Schutz der Fledermäuse ggf. Vergitterung der Quartiereingänge durch Fledermausgitter oder andere geeignete Verschlüsse mit Kontrollmöglichkeit bzw. regelmäßige Kontrolle vorhandener fledermausgerechter Verschlüsse. - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Umgebung der Quartiere, Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen Erhaltung und Förderung von Jagdgebieten durch - Erhalt und Förderung des Insektenreichtums, daher kein Einsatz von Bioziden, insbesondere Insektiziden - Erhaltung und Optimierung der als Jagdgebiete der Teichfledermaus bekannten Gewässer zu möglichst naturnahen und wenig belasteten Biotopen sowie Förderung des Insektenreichtums durch Entwicklung von blütenreichen Hochstaudenfluren an den Ufern und naturnahe Ufergestaltung - Erhaltung großflächiger zusammenhängender laubholzreicher Waldgebiete im jetzigen Umfang, insbesondere Erhalt und Förderung älterer hallenwaldartiger Laub- und Mischwaldbestände mit wenig Unterwuchs, teilweise offenem, unbedecktem Boden und hindernisfreiem Luftraum in ca. 1 m Höhe durch einschichtigen Bestandsaufbau mit dichtem Kronendach und Förderung mittleren Baumholzes (40-50 cm BHD), Bewahrung und Erhöhung des Laubholzanteils insgesamt (vor allem bodenständige Gehölze) sowie Erhaltung, Optimierung und ggf. Förderung weiterer Teilhabitate wie Altholzbeständen, Totholz, feuchten und nassen Waldbereichen, naturnahen Fließ- und Kleingewässern, blütenreichen Wegsäumen, Tümpeln und strukturreichen Waldrändern im Übergang zum Offenland mit anschließenden Hecken, Baumreihen und Kleingehölzen (Förderung des Insektenreichtums) - Erhalt und Förderung von magerem (kurzrasigem), extensiv genutztem Grünland - Erhalt vorhandener Höhlenbäume und Förderung des Nachwachsens von Höhlenbäumen durch Erhalt geeigneter älterer Bäume (insbesondere Buchen und Eichen) über das Umtriebsalter hinaus - ausreichende Erhaltung störungsfreier Bereiche b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für charakteristische Tierarten wie Biber, Bachneunauge, Koppe oder den Flussregenpfeifer Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des montanen Fließgewässertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen (wie lockere, sandige bis feinkiesige Sohlsubstrate (Laichbereiche) und ruhige Bereiche mit organischen Auflagen durch Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten, Prall- und Gleithänge, Kiesbänke, Steine, Totholz, Wurzelgeflecht) und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und den Schwarzspecht Erhaltung und Entwicklung größerer zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) 4. Weitere nicht-ffh-lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele Erhaltung und Förderung von Bruchwäldern (§ 62-Biotope) Erhaltung und Förderung von Quellen, Fließgewässern, stehenden Kleingewässern, Seggenrieden und Röhrichten (§ 62-Biotope) Erhaltung und Förderung von Feucht- und Nassgrünland (§ 62-Biotope, auch für Wiesenpieper, Waldwasserläufer und Schwarzkehlchen) Erhaltung und Förderung von Magerwiesen und -weiden (§ 62-Biotope) Erhaltung und Förderung von Fels- und Schuttökosystemen im Bereich des ehemaligen Schiefersteinbruches für thermophile Arten wie die Mauereidechse



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http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/sites_hab/biogeog_regions/
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte_Sued.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte-Nord.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte-Nord.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte-Sued.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Text.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Text.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Stolberg-Roetgen_Text.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Stolberg-Roetgen_Text.pdf