Inhalt:
Einleitung
Naturschutz im Wald ist eine bedeutende Aufgabe für Waldbesitzer, Forstbehörden und amtliche wie ehrenamtliche Naturschützer in Nordrhein – Westfalen.
1994 wurden mit einem Basisprogramm Gebiete mit besonderem Wert für den Waldbiotopschutz festgelegt, in denen den privaten und kommunalen Waldbesitzern finanzielle Anreize für die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder gegeben werden.
Der überwiegende Teil dieser Gebiete wurde auch in das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Europäischen Union aufgenommen. Diese und viele weitere FFH- (Fauna-Flora-Habitat) und Vogelschutzgebiete bilden das erweiterte Waldbiotopschutzprogramm.
Zur Erläuterung:
- FFH –Gebiete
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Benennung und zum Schutz von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt. - Vogelschutzgebiete
Die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Benennung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz.