Inhalt:
Vereinbarungen über Regelungen zum Ausgleich der Interessen bei Ausweisung von Naturschutzgebieten im Wald
Im Rahmen der Umsetzung von fachlichen Zielen des Naturschutzes im Wald (Teil 1) schließen das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (heute: Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. und der Waldbesitzerverband der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen e.V. folgende Vereinbarung: