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Fachliche Ziele von Natura 2000
Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union und der hierin vorgeschriebenen Errichtung eines europäischen Schutzgebietsnetzes mit dem Namen NATURA 2000 ist die besondere Verantwortung des Landes für die Erhaltung der natürlichen Lebensräume in den verschiedenen Regionen nochmals hervorgehoben worden. Daher wurden die im Rahmen der EU-Richtlinie zu schützenden Wälder in die Förderkulisse des Waldbiotopschutzprogramm einbezogen.
Welche Waldlebensräume werden geschützt?
Folgende Waldlebensraumtypen fallen in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz von Natura 2000 im europäischen Schutzgebietsnetz.
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Waldmeister-Buchenwald (9130)
- Orchideen-Buchenwald (9150)
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160)
- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170)
- Schlucht- und Hangmischwälder (9180)
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
- Moorwälder (91D0)
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0)
- Hartholz-Auenwälder (91F0)
Wenn Sie nähere Informationen zu Natura 2000 Gebieten und Lebensraumtypen möchten, klicken Sie bitte hier, Sie werden dann zur Fachdokumentation Natura 2000 weitergeleitet.
Unterschutzstellung
Damit die Schutzziele der NATURA 2000 – Gebiete bei allen vorgesehenen Eingriffen und potentiellen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden können, werden die FFH-Gebiete bis zum Jahr 2004 in der Regel als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Dies gilt auch für die Kernzonen der großen Vogelschutzgebiet, deren Umgebung ergänzend als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt wird.
Hinzu treten vertragliche Regelungen, die einzelne Verbote oder Gebote ersetzen können, wenn sich der Vertragspartner zu einer FFH-gerechten Bewirtschaftung von Flächen in den Gebieten verpflichtet. Ordnungsrecht und Vertragsnaturschutz ergänzen sich somit sinnvoll.
Die Unterschutzstellung der Gebiete erfolgt dort, wo die Kreise und
kreisfreien Städte die Landschaftsplanung zeitnah durchführen können,
durch Festsetzungen im Landschaftsplan, ansonsten über
ordnungsbehördliche Verordnungen der Höheren Landschaftsbehörden bei
den Bezirksregierungen.
Das Verfahren hierzu wird vom Umweltministerium in einem gesonderten Erlass geregelt.
Bereits zum Zeitpunkt der FFH-Gebietsmeldung waren über 1/3 der für das Gebietsnetz Natura 2000 vorgeschlagenen FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete gesichert.
| Regierungsbezirk | Fläche der FFH-Gebiete in ha | NSG-Fläche der FFH-Gebiete in ha | NSG-Anteil der FFH-Gebiete in % |
|---|---|---|---|
| Arnsberg | 52829 | 10496 | 19,9 |
| Detmold | 46915 | 9538 | 20,3 |
| Düsseldorf | 19076 | 14537 | 76,2 |
| Köln | 38903 | 18170 | 46,7 |
| Münster | 22970 | 12161 | 52,9 |
| NRW-Gesamt | 180694 | 64902 | 35,9 |